I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Overather Hallenbades Badino.
§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
§ 3 Badegäste
§ 4 Öffnungszeiten, Angebote und Preise
§ 5 Verhaltensregeln
Verhaltensregeln in der Dampfgrotte
1. Zugelassen für maximal 8 Personen.
2. Die Aufenthaltsdauer beträgt maximal 20 Minuten.
4. Die Dampfgrotte ist nur mit Badebekleidung zu benutzen.
5. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
6. Mit den vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.
7. Vor und nach der Benutzung der Dampfgrotte ist der Körper gründlich abzuduschen.
8. Personen unter 16 Jahren wird der Zugang nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
II BESTIMMUNGEN FÜR DIE SAUNAANLAGE
§ 6 Zweck und Nutzung der Saunaanlage
1. Die Saunaanlage des Hallenbades dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Badegäste.
2. Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich.
§ 7 Saunagäste
Die Saunaanlage dürfen Kinder ab dem 3. Lebensjahr besuchen. Personen unter 16 Jahren wird der Zutritt zur Saunaanlage nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
§ 8 Verhalten in der Saunaanlage
1. Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
2. Während des Saunaaufenthaltes empfiehlt sich keine sportliche Betätigung.
3. Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.
4. In der Dampfsauna aus Keramik oder Kunststoff Bekleidungspflicht. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.
5. Technische Einbauten (z.B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
6. Badeschuhe werden aus Sicherheitsgründen vor den Schwitzräumen abgestellt.
7. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Außer Liegetuch/ Sitzunterlage wird in die Schwitzräume nichts Weiteres mitgenommen.
8. Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor der Benutzung des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken der Schweiß abzuduschen.
9. In Ruheräumen sollen sich die Badegäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
10. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
11. Außerhalb der Schwitzräume und der Duschen ist ein Bademantel oder ein den Körper umhüllendes Badetuch zu tragen.
§ 9 Besondere Hinweise
1. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.
2. Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z.B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Badegast besondere Vorsicht.
3. Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt.
III BESTIMMUNGEN FÜR DIE BECKENBEREICHE
§ 10 Zweck und Nutzung der Schwimm- und Badebecken
Schwimm- und Badebecken des Hallenbades dienen der Gesundheitsförderung, dem Bewegungstraining und der Erholung der Badegäste. Unterschiedliche Gegebenheiten (z.B. Badewassertemperatur, Beckengestaltung, Wassertiefe) bestimmen die Art der Nutzung.
§ 11 Badegäste
Das Hallenbad dürfen Kinder unter 7 Jahren nur unter Aufsicht einer geeigneten Begleitperson benutzen.
§ 12 Verhalten im Beckenbereich
1. Die Nutzung der Schwimm- und Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Badegäste.
2. Das Schwimm- und Badebeckenwasser darf nicht verunreinigt werden. Eine gründliche Körperreinigung muss der Nutzung vorausgehen.
3. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Badegäste in die Schwimm- und Badebecken sind verboten.
4. Außerhalb des textilfreien Bereiches der Sauna ist allgemein übliche Badekleidung erforderlich. Die Entscheidung, ob es sich bei der Badekleidung um allgemein übliche Badekleidung handelt, trifft das Badpersonal.
§ 13 Besondere Einrichtungen, Wasserattraktionen
1. Bei Sprunganlagen und Rutschen sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
2. Das Springen von der Sprunganlage geschieht auf eigene Gefahr und ist nur nach der Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Vor dem Absprung ist sicher zu stellen, dass der Sprungbereich frei ist. Den Absprungbereich darf jeweils nur eine Person betreten. Der Aufenthalt im Sprungbereich ist nach Freigabe der Sprunganlage verboten.
3. Rutschen dürfen nur nach Freigabe mit ausreichendem Sicherheitsabstand benutzt werden. Die ggfs. ausgehängten Sicherheitshinweise sind unbedingt zu beachten. Der Aufenthalt im Landebereich der Rutsche ist verboten. Die Benutzung der Rutsche geschieht auf eigene Gefahr.
4. Das Wassersprudelbecken (Whirlpool) ist zugelassen für max. 6 Personen.
5. Der Aufenthalt im Wassersprudelbecken ist nur mit Badekleidung erlaubt und wird auf max. 20 Minuten begrenzt. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
IV HAFTUNGSBESTIMMUNGEN
§ 14 Haftung bei Schadensfällen
1. Die Badegäste benutzen das Hallenbad auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte.
Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
3. Bei Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag von 30,00 € in Rechnung gestellt. Der Verlierer erhält diesen Betrag wieder zurück, falls der Gegenstand wieder gefunden wird.
V AUSNAHMEN
§ 15 Sonderveranstaltungen
Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
§ 16 Sondergruppen
Die Zulassung von Schwimmvereinen, Schulklassen oder sonstigen geschlossenen Gruppen wird gesondert geregelt. Privaten Kursleitern ist die Erteilung von Lehrgängen oder Schwimmunterricht nicht erlaubt.
Overath, den 01.04.2022
Der
Bürgermeister