Entgeltordnung zur Nutzung des Hallenbades Badino; Overath
§1 Entgeltpflicht
Für die Nutzung des Hallenbades Overath erhebt die Stadt Overath Entgelte nach dieser Ordnung.
§2 Zahlungspflichtiger
Zahlungspflichtiger ist derjenige, der das städtische Bad benutzt
§3 Entstehen und Fälligkeit
Eintritts- und sonstige Benutzungsentgelte sind beim Passieren des Eingangs, Entgelte für Mehrfachkarten bei deren Erwerb zu entrichten und sofort fällig.
§ 4 Eintrittskarten
Bei Entgelterhöhungen werden alle Eintrittskarten des auslaufenden Tarifs ungültig. Sie
werden bis sechs Monate nach der Entgelterhöhung gegen Erstattung des entrichteten
Preises zurückgenommen.
§ 5 Entgeltart und Entgelthöhe
| Erwachsene | Schüler, Studenten, anerkannte Behinderte |
Tagestarif Hallenbad | 5,50 € | 4,00 € |
Frühtarif* (Di-Fr 6:15-13:30 Uhr) | 3,50 € | 3,00 € |
Spättarif (Di, Mi, Fr ab 19:30 Uhr) | 4,50 € | 3,50 € |
* In den Ferien nur bis 8 Uhr.
§ 6 Ermäßigung
Kinder, die kleiner als 1 m sind, und Geburtstagskinder jeden Alters besuchen das Badino kostenlos.
Anerkannte Schwerbehinderte bezahlen als Einzelperson den entspr. Tarif für Kinder, Schüler, Studenten, wenn im Schwerbehindertenausweis ein GdB von mind. 50 nachgewiesen wird.
Die im amtlichen Ausweis als erforderlich bestätigte Begleitperson erhält kostenlosen Zutritt in die Einrichtung.
Ohne geeignete Begleitperson ist diesen Behinderten die Badbenutzung untersagt.
§ 7 Rabatte
Familienkarte
15 Euro (nur Hallenbad, 2 Erw. + 2 Kinder; 1 Erw. + 3 Kinder; jedes weitere Kind: 3 Euro)
Bonuskarte
10 x Schwimmbadbesuch, der 11 Besuch wird von Einrichtung übernommen
(Nur für Barzahler der Tageskarte Erw. 5,50€/ Jug. 4,00€)
Ferienticket für Schüler
25 Euro (gilt für zwei volle Wochen innerhalb der Schulferien)
§ 8 Gutscheine
Alle Eintrittstickets sind auch als Gutscheine erhältlich und haben eine Gültigkeit von 3 Jahren.
Vorteilskarten
Folgende Vorteilskarten werden angeboten
Fun 30 | 30,00 € | 10 % sparen |
Fun | 45,00 € | 10 % sparen |
Classic | 85,00 € | 15 % sparen |
Gold | 160,00 € | 20 % sparen |
§ 9 Inkrafttreten
Die Entgeltordnung zur Benutzung des Hallenbades tritt am 01.04.2020 in Kraft.
Jörg Weigt
Bürgermeister